Es handelt sich um eine Privatpraxis für Selbstzahler. Abgerechnet wird über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker. (GebüH). Im direkten Kontakt mit Ihrer Krankenkasse (Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung), sollte eine Klärung über eine mögliche Kostenübernahme der ambulanten Psychotherapie erfolgen.
Vorgespräch: 60,00
45 Minuten
Kennenlernen; Einschätzung und Überblick der vorliegenden Symptomatik
Empfehlung für das weitere Vorgehen
Psychotherapie: 85,00 Euro
50 Minuten
Indikationsklärung, Diagnostik und Behandlung von krankheitswertigen Symptomen und Störungen
Paartherapie: 125,00 Euro
60 Minuten
Bei Klärungsbedarf und Konflikten in der Beziehung.
- Alle Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit
- Die angegebenen Preise gelten für die Therapie von Erwachsenen, Paaren, Kindern und Jugendlichen
Alle Terminarten können sowohl vor Ort in der Praxis als auch Online-Sitzung angeboten werden. Die Preise gelten gleichermaßen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder.
Das Behandlungshonorar auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) unterscheidet sich abhängig vom jeweiligen Versicherungsstatus:
Anders als bei Ärzten, die bei der Abrechnung gesetzlich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden sind, gibt es für Heilpraktiker keine durch Landes- oder Bundesrecht bindende Gebührenordnung. Als Orientierungshilfe für die Erstattung der Heilpraktikerleistung durch die Kostenträger gibt es stattdessen das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das Behandlungshonorar unterscheidet sich abhängig von der Diagnose und vom jeweiligen Versicherungsstatus (gesetzlich krankenversichert mit oder ohne Zusatzversicherung, privat krankenversichert mit oder ohne Anspruch auf Beihilfe).
Zahlungsoptionen
- Barzahlung
- Überweisung
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Praxis für Selbstzahler. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenkassen. Privat (Zusatz-) Versicherte bzw. Beihilfeberechtigte (zur Kostenerstattung durch die private Versicherung bzw. Beihilfe). Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der GebüH mit Diagnosenstellung, Behandlungsdaten, Leistungsaufschlüsselung und entsprechender Ziffernangabe.
Bitte beachten Sie, dass private Krankenversicherungen unterschiedliche Tarife haben. Prüfen Sie vorab Ihre Vertragsunterlagen darauf, ob und in welcher Höhe Heilpraktikerleistungen in dem von Ihnen abgeschlossenen Tarif erstattet werden.